Es
ist mal wieder einer dieser Montage.
An
diesem heutigen speziellen Montag ereilte mich nun die Aufforderung zur
Rückzahlung meines Studiendarlehens gemäß BAföG.
Man
weiß, dass dieser Brief kommt, aber man erwartet ihn einfach nicht, wenn man
noch kein „richtiges Geld verdient“, aber dennoch knapp über dem Freibetrag
liegt, der notwendig ist, um die Rückzahlung eine Weile aufzuschieben, z.B. bis
man einen voll-bezahlten Job hat.
Warum
habe ich keinen voll bezahlten Job? Weil ich den Weg von Ruhm und Ehre gewählt
habe, oder anders ausgedrückt: Ich bin Doktorand in der Biologie.
Niemand
will dich ohne den Doktortitel einstellen, und niemand will dich für die
Promotion bezahlen. Deshalb gibt’s nur halbes Geld. Damit ist man für Universitäten
erschwinglich.
Ich
habe mir diesen Weg bewusst ausgesucht und bin sehr zufrieden damit. Dennoch
habe ich entweder nicht gewusst oder einfach verdrängt, dass das „Bafög“ nicht
beginnend fünf Jahre nach Beendigung des Studium zurückgezahlt werden muss,
sondern fünf Jahre nach Ende des Förderungszeitraums, des zuerst geförderten
Ausbildungsabschnittes. In meinem Fall zählt also das Ende des
Bachelorstudiums, das bestenfalls als Basisausbildung zählen kann, nicht als
fertiger Berufsabschluss. In Rechnung gestellt wird dann aber nicht nur der
offene Betrag aus dem Bachelorstudium, sondern bereits auch die danach, wie in meinem Fall
für ein Masterstudium, erhaltenen Leistungen, auch wenn diese erst wenige
Monate zurückliegen oder sogar noch gezahlt werden.
Fazit: Fünf
Jahre nach Beendigung meines Bachelorstudiums, das nicht mein letzter Hochschulabschluss war, arbeite ich nun also, aber
verdiene gerade nur so viel Geld, dass man mir davon schonwieder etwas
abzwacken kann.
Prognose: in bestenfalls 59,78 Monaten werde ich mein "Bafög" zurückgezahlt haben.
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